Zukünftig weniger Zivieldientleistende?
Die Einrichtungen der Diakonie in Württemberg sind durch den Beschluss der Koalition, den Zivildienst auf sechs Monate zu verkürzen, überrascht worden. Die Stellungsnahme der Diakonie Württemberg zur geplanten Verkürzung des Zivildienstes lautet wie folgt:
Umsetzung ist problematisch
Die praktische Umsetzung eines sinnvollen Dienstes wird bei einer Dienstdauer von 6 Monaten schwieriger werden; insbesondere in Tätigkeitsbereichen, in denen eine sorgfältige Einarbeitung notwendig ist. In den Einrichtungen der Diakonie in Württemberg leistet die überwiegende Zahl der jungen Männer ihren Dienst unmittelbar am Menschen. Dies bedeutet, dass in den allermeisten Fällen eine sorgfältige und umfassende Einführung unverzichtbar ist.
Inhaltliche Entwertung des Zivildienstes
Die Einrichtungen werden als Reaktion auf die kürzere Verweildauer im Dienst verstärkt Einsatzmöglichkeiten suchen, die keine oder wenig Einarbeitung erfordern. Dies führt zu einer inhaltlichen Entwertung des Zivildienstes, da diese Tätigkeiten weniger anspruchsvoll und im Sinne eines Lerndienstes weniger ergiebig sind.
Für den - vom Staat wie von Seiten der Diakonie - gewünschten Ansatz, den Zivildienst zum Lerndienst zu entwickeln, ist die Verkürzung der Dienstdauer deshalb kontraproduktiv. Für die Zivildienstleistenden entstehen bei einer Verkürzung auf sechs Monate deutliche Nachteile: der Dienst wird inhaltlich weniger attraktiv und pädagogisch weniger wertvoll sein.
Zugang für Männer zu sozialen Arbeitsfeldern erschwert
Der Zivildienst ist auch deshalb gesellschaftlich bedeutend, weil er jungen Männern die Gelegenheit bietet, soziale Arbeitsfelder, in denen traditionell Frauen arbeiten, kennen zu lernen. Durch eine Verkürzung werden die Lernfelder kleiner und Zugänge erschwert. Sechs Monate reichen auch nicht aus, um eine berufliche Entscheidung für die soziale Arbeit zu treffen.
Negative Auswirkungen für Hilfebedürftige
Auch aus Sicht der betreuten Menschen hat eine Dienstzeitverkürzung Konsequenzen: Kann den Menschen in den sozialen Einrichtungen ein derart verkürzter Zivildienst und eine damit sehr verkürzte Betreuungszeit mit häufig wechselnden Betreuungspersonen überhaupt noch zugemutet werden?
Diakonie bemüht sich weiter um gute Einsatzmöglichkeiten
Die diakonischen Einrichtungen werden sich überwiegend nicht aus dem Zivildienst verabschieden. In welchem Umfang Stellen unter den neuen Bedingungen angeboten werde können, wird zu prüfen sein. Ob die jetzige Zahl an Zivildienststellen aufrecht erhalten werden kann, ist fraglich. Die Qualität der Einsatzmöglichkeiten, die bei Verkürzung des Dienstes angeboten werden kann, wird nicht dieselbe sein können wie in der Vergangenheit.
§ 14c ZDG vor dem Aus?
Seit geraumer Zeit ist es möglich, im Rahmen des § 14c des Zivildienstgesetzes ein Freiwilliges Soziales Jahr an Stelle des Zivildienstes abzuleisten. Es ist unwahrscheinlich, dass dieser Dienst unter den veränderten Rahmenbedingungen (12 Monate FSJ statt 6 Monate Zivildienst) noch eine Perspektive hat.
Unbedingt muss dafür Sorge getragen werden, dass die bisher für die Förderung des FSJ nach § 14c ZDG bereit gestellten Mittel in voller Höhe den Freiwilligendiensten erhalten bleiben.
Fazit
Unter den veränderten Rahmenbedingungen wird es schwieriger, einen für Einrichtungen und Dienstleistende sinnvollen Dienst anzubieten. Gesellschaftlich gewünschte Effekte sozialen Lernens fallen geringer aus. Ob und in welchem Umfang unter diesen Bedingungen ein sinnvoller Dienst angeboten werden kann, wird sich vor allem in den Einsatzstellen entscheiden.
Parallel dazu müssen gerade jetzt die finanziellen Rahmenbedingungen von Jugendfreiwilligendiensten deutlich verbessert und ihre Attraktivität insbesondere für junge Männer erhöht werden.



