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Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger verfassungswidrig
Die Bundesregierung muß nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 9.Feb. 2010 die Regelsätze aller rund 6,5 Mio Hartz-IV-Empfänger neu berechnen! Das bestehende Arbeitslosengeld II in Höhe von 359 Euro im Monat sowie das Sozialgeld für Kinder bis zum 14.Lebensjahr genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht. Die Bundesarbeitsministerin stellte höhere Leistungen für die Bildung bedürftiger Kinder in Aussicht, ließ aber offen, ob die Regelsätze oder Sachleistungen angehoben würden. Immerhin geht es hier um ein Finanzvolumen von etwa 10 Mrd Euro. Sobald Neuerungen in Sicht sind wird die Tagespresse, aber auch bbsozial in dieser Rubrik informieren.



